Wartezeiten und Voraussetzungen

Wartezeiten

Wartezeit zum 9. Kyu (weiß-gelb) keine
Wartezeit zum 8. Kyu (gelb) 3 Monate
Wartezeit zum 7. Kyu (orange) 3 Monate
Wartezeit zum 6. Kyu (grün) 3 Monate
Wartezeit zum 5. Kyu (blau) 3 Monate
Wartezeit zum 4. Kyu (violett) 3 Monate
Wartezeit zum 3. Kyu (braun) 3 Monate
Wartezeit zum 2. Kyu (braun) 3 Monate
Wartezeit zum 1. Kyu (braun) 3 Monate
Wartezeit zum 1. Dan (schwarz) 1 Jahr
Wartezeit zum 2. Dan (schwarz) 2 Jahre
Wartezeit zum 3. Dan (schwarz) 3 Jahre
Wartezeit zum 4. Dan (schwarz) 4 Jahre
Wartezeit zum 5. Dan (schwarz) 5 Jahre

Mindestalter

Der Junior-Dan kann mit Vollendung des 12. Lebensjahres abgelegt werden.
Der 1. Dan kann mit Vollendung des 16. Lebensjahres abgelegt werden.
Der 2. Dan kann mit Vollendung des 18. Lebensjahres abgelegt werden.
(vgl. hierzu Verfahrensordnung des DKV, Teil C, Tz. 2.1 und 2.2).

Im Weiteren gilt die Verfahrensordnung des DKV.

Weitere Voraussetzungen

Teilnahem an den regelmäßig abgehaltenen Lehrgängen

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